Norm: ABGB §1392 GABGB §1392 HEVÜ Art12IPRG §45
Rechtssatz: Die Abtretung einer Akkreditivforderung unterliegt - auch im Verhältnis zwischen Inländern - jenem Recht, nach dem die abgetretene Forderung zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 38/03z Entscheidungstext OGH 02.09.2003 1 Ob 38/03z Veröff: SZ 2003/98 European Case L... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1392 CaABG B §1405ABGB §1406
Rechtssatz: Bei der Vertragsübernahme setzt die neue Partei, die in das Vertragsverhältnis (in casu: Bestandvertrag) zur Gänze eintritt, die Person der alten Partei fort und hat daher auch für deren schuldhafte Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten einzustehen, somit nicht nur etwa für die Schädigung des Bestandobjekts selbst, sondern auch für an den übrigen Gütern des Best... mehr lesen...