RS OGH 2003/9/2 1Ob38/03z

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Veröffentlicht am 02.09.2003
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Rechtssatz

Die Abtretung einer Akkreditivforderung unterliegt - auch im Verhältnis zwischen Inländern - jenem Recht, nach dem die abgetretene Forderung zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117990

Dokumentnummer

JJR_20030902_OGH0002_0010OB00038_03Z0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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