Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI A***** R*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs Hofer ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** GmbH & Co OG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien... mehr lesen...
Begründung: Die bei der Beklagten vom 1. 10. 1961 bis 30. 4. 1973 und vom 1. 8. 1980 bis 30. 9. 2000 als Lohnverrechnerin beschäftigte Klägerin bezog von der Beklagten auf der Grundlage deren Pensionszuschussordnung eine Zuschusspension in Höhe von zuletzt monatlich 912,23 EUR brutto. Am 30. 3. 2007 nahm sie das Angebot der Beklagten auf Auszahlung einer Pensionsabfindung in Höhe von 110.616,35 EUR brutto unter Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Pensionszuschusso... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass sich die Firma der Nebenintervenientin geändert hat. Ihre Bezeichnung ist daher zu berichtigen. zu 2. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien. Vertreten durch die Nebenintervenientin vermietete sie diese Wohnung Ende April 2002 zu einem Hauptmietzins von 218 EUR an den Beklagten. Über Aufforderung des Geschäftsführers der Nebenintervenientin stellte der Beklagte im August 2002 die Mietzinszahlung ein, weil der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke. An die nördliche Außenmauer des klägerischen Wohnhauses bzw an die nördliche Hofmauer angrenzend befindet sich ein Schuppen und eine Hütte. Strittig ist, ob die Grenze nördlich oder südlich von diesen verläuft. Bereits während der Vermessungsarbeiten in den Jahren 2002 bis 2004 wurde festgestellt, dass die Darstellung in der Katastralmappe mit der Natur nicht übereinstimmt, insbesondere d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass Gegenstand des Verfahrens ursprünglich zwei Ersatzansprüche waren, die die Klägerin aus ihrer Ansicht nach unrichtigen Entscheidungen in zwei verschiedenen Gerichtsverfahren abgeleitet hatte. In Ansehung der Forderung über 930,55 EUR sA hat bereits das Rekursgericht die (unzulässige) Revision zurückgewiesen, wobei der Zurückweisungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Gegenstand dieser Entscheidung ist daher nur mehr die aus dem zweiten Proz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** H*****, Angestellte, *****, vertreten durch Freimüller/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwä... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war der Ehemann der am 13. 8. 1988 verstorbenen Schwester der Klägerin. In einem 2005 eingeleiteten Verfahren begehrte die (während des Verfahrens am 7. 11. 2005 verstorbene) Mutter der Klägerin vom Beklagten Zahlungen aus dem Titel des Ausgedinges. Am 13. 11. 2006 schlossen die Verlassenschaft und der Beklagte einen gerichtlich (auch handschriftlich) protokollierten Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Zahlung von insgesamt 17.525,50 EUR verpflichtete un... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 17. 9. 2008 von der Generalversammlung der beklagten Partei beschlossenen und am 18. 11. 2008 im Firmenbuch eingetragenen Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde der Firmenwortlaut der beklagten Partei von „T***** GmbH" geändert in „B***** GmbH". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Zu II.: Die beklagte Partei und die K*****-GmbH (in der Folge: K*****) schlossen am Beginn des Jahres 2005 einen Kooperat... mehr lesen...
Begründung: Der für das Revisionsverfahren maßgebliche Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Im Jahr 2001 tätigte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei an die klagende Partei eine als Gewinnausschüttung bezeichnete Zahlung. Als nach § 95 Abs 3 Einkommenssteuergesetz 1988 zum Abzug Verpflichtete führte sie davon 12,5 % Kapitalertragsteuer in Höhe von 39.256,39 EUR an das Finanzamt Feldkirch ab. Am 29. 7. 2004 schlossen die klagende und die beklagte Partei einen Genera... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bekämpft in dritter Instanz den im November 2003 anlässlich der einvernehmlichen Ehescheidung abgeschlossenen Scheidungsvergleich - der die Vermögensverhältnisse der Streitteile auch hinsichtlich Ehewohnung und ehelichem Gebrauchsvermögen regelt - nur mehr hinsichtlich der darin vereinbarten (wertgesicherten) Unterhaltsleistung von 2.750 EUR monatlich (im März 2008 rund 2.870 EUR) wegen Sittenwidrigkeit; er begehrt deren Herabsetzung auf das gesetzliche Ausmaß... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bekämpft in dritter Instanz den im November 2003 anlässlich der einvernehmlichen Ehescheidung abgeschlossenen Scheidungsvergleich - der die Vermögensverhältnisse der Streitteile auch hinsichtlich Ehewohnung und ehelichem Gebrauchsvermögen regelt - nur mehr hinsichtlich der darin vereinbarten (wertgesicherten) Unterhaltsleistung von 2.750 EUR monatlich (im März 2008 rund 2.870 EUR) wegen Sittenwidrigkeit; er begehrt deren Herabsetzung auf das gesetzliche Ausmaß... mehr lesen...