Norm: ABGB §922 Abs1MABGB §1167
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger Angaben in dem der Buchung zugrunde liegenden Katalog dürfen Reisende grundsätzlich davon ausgehen, dass die (hier: Bus-)Reise ohne relevante Umwege, somit auf direktem Weg von A nach B stattfindet. Eine verzögerte Ankunft am Zielort (hier: von drei Stunden) müssen Reisende ohne triftigen Grund nicht hinnehmen, auch wenn dies mit keinen Entfall eines Programmpunktes einhergehen s... mehr lesen...
Norm: ABGB §922 Abs1ABGB §1167
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger Angaben in dem der Buchung zugrunde liegenden Katalog dürfen Reisende grundsätzlich davon ausgehen, dass die (hier: Bus-) Reise ohne relevante Umwege, somit auf direktem Weg von A nach B stattfindet. Eine verzögerte Ankunft am Zielort (hier: von drei Stunden) müssen Reisende ohne triftigen Grund nicht hinnehmen, auch wenn diese mit keinem Entfall eines Programmpunktes einhergehen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut T*****, vertreten durch Dr. Christoph Gernerth Mautner Markhof, Dr. Gabriele Gernerth Mautner Markhof und Dr. Alexander Schalwich, Rechtsanwälte in Hallein, gegen die beklagte Partei Johannes E*****,... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt vertrat den Kläger anlässlich eines Verkehrsunfalls im Jahr 1985 und erwirkte für ihn eine Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 180.000 EUR. Der Kläger veranlagte da von einen Betrag von rund 160.000 EUR in mehreren Teilbeträgen bei Rechtsanwalt Dr. A***** im Zeitraum März bis Mai 1995. Am 30. 5. 1995 wurde gegen Dr. A***** die Voruntersuchung wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet; er wurde im Jahr 1998 unter anderem wegen schw... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §1167
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer Stützmauer gilt deren Grund? und Geländebruchsicherheit nach den Kriterien der §§ 922, 923 ABGB grundsätzlich als stillschweigend mitvereinbart. Entscheidungstexte 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Veröff: SZ 2011/45 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt vorwiegend eine Kuranstalt, wobei sich auf deren Gelände auch ein für Wohnzwecke genutztes Schloss, eine Gärtnerei und eine Meierei befinden. All diese Objekte werden seit November 2006 mit einer von der klagenden Partei im Auftrag der erstbeklagten Partei auf deren Grundstück errichteten Biomasse-Heizanlage der klagenden Partei zentral versorgt. Als monatliche Akontozahlung wurde ein Nettobetrag von 7.009 EUR, darin enthalten unter and... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165ABGB §1167
Rechtssatz: Bei einem typischerweise auch Planungsleistungen umfassenden Contracting-Vertrag ist die Planung einer überdimensionierten Anlage als Mangel der Planungsleistung des Contractors anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 182/10v Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 182/10v European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*****, vertreten durch Dr. Harald Schwendinger, Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei A***** GmbH (früher A***** M***** GmbH), *****, vertreten durch Zumtobel Kronberger R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die klagende Partei zunächst mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 4. 2009 ihren Firmenwortlaut von „W***** AG *****“ in „V***** AG“ änderte. Am 29. 6. 2010 beschloss die Hauptversammlung (ua) die Spaltung zur Aufnahme in die „V***** AG“ durch Übertragung des Versicherungsbetriebs gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 10. 5. 2010. Am 3. 8. 2010 wurde die Spaltung sowohl bei der übertragenden (FN *****) als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH, die wiederum Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen GmbH war. Muttergesellschaft ist eine Bank AG. Die Vorgängergesellschaft der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei erwarb zwei Liegenschaften mit den Adressen J***** 41 und 43 im Zuge der kridamäßigen Verwertung durch einen Masseverwalter. In der Folge verkaufte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei diese Liegenschaften an die beide... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** KEG, *****, vertreten durch Radel Stampf Supper Rechtsanwälte OG in Mattersburg, gegen die beklagte Partei Franz H*****, vertreten durch Dr. Heinrich Rösch, Rechtsanwalt in Wien, wegen 10.472,81 EUR sA, über die Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte von der Beklagten als Bauträgerin im November 2003 eine Wohnung im zweiten Obergeschoß eines Hauses. Mit der Errichtung war die erste Nebenintervenientin als Generalunternehmerin beauftragt. Die Wohnungsübergabe erfolgte am 16. 12. 2004. Im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass dem Kläger für Mängel bei der Gangbreite sowie an Fenstern, Türen und im Badezimmer die von ihm begehrten Behebungskosten in Höhe von 8.322 EUR zustehen. Im Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar buchte bei der beklagten Partei für den Zeitraum vom 27. August bis 11. September 2007 eine Pauschalreise als Hochzeitsreise nach Ägypten, Sharm el Sheik, Hotel P***** zu einem Reisepreis von 1.448 EUR. Das Ehepaar hat seine Ansprüche gegen die beklagte Partei an den klagenden Verein abgetreten. Der klagende Verein begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 1.739,90 EUR und bringt im Wesentlichen vor, die Reiseleistung der Beklagten habe diverse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwarb mit Kaufvertrag vom 1. 6. 1983 von der N***** GmbH eine Eigentumswohnung in T*****. Damit war laut Vertrag auch das Recht auf ausschließliche Benützung des auf einer anderen Liegenschaft befindlichen Autoabstellplatzes Nr 23 verbunden. Im Kaufvertrag wurde auch festgehalten, dass mit dem Eigentum an der Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, das Recht der Errichtung, Benützung und Erhaltung von Autoabstellplätzen auf der anderen Lie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die klagende Partei lieferte und montierte im Auftrag der beklagten Partei eine aus über hundert Kühlbalken bestehende Klimaanlage. Sie begehrte die Zahlung von 40.000 EUR sA an aushaftendem Werklohn und bringt zusammengefasst vor, die beklagte Partei habe sich nach Abschluss der Arbeiten geweigert, den in Rechnung gestellten Werklohn von 62.519,90 EUR wegen angeblicher Mangelhaftigkeit des Werks zu zahlen. Obwohl die Klimaanlage nach dem Standpunkt der klagend... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ließ im Jahr 2000 in S***** ein Geschäftshaus („Büro- bzw Computerhaus“) errichten. Mit der Erstellung der Einreich- und Ausführungspläne, der Ausschreibung sowie der Bauaufsicht und der Baukoordination beauftragte sie ihre erste, Nebenintervenientin (im Folgenden: B***** GmbH). Mit der Statik des Bauvorhabens, nicht jedoch mit den statischen Berechnungen für die Hohldielendecken im östlichen Teil des Gebäudes, wurde die zweite Ne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** KG, *****, vertreten durch Dr. Peter Lessky, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Herwig Ernst, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwältin in Klagenfurt, wider die beklagte Partei A***** Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Scherbaum/Seebac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Nikolaus Vogler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Florian Mitterbacher, Rechtsa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** Versicherung AG *****, vertreten durch Dr. Georg Hesz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Markus Andréewitch und andere Rechtsanwälte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft „Alpengasthof M*****" in K*****. Die Kläger, beide deutsche Staatsbürger, wollten diese Liegenschaft kaufen. Nachdem am 15. 4. 2004 eine grundsätzliche Einigung (per Handschlag) zwischen den Streitteilen erzielt worden war, wandte sich der Erstkläger an den Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Bernhard H***** und teilte diesem die Grundzüge des beabsichtigten Liegenschaftskaufs mit. Am 25. 5. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines erstmals am 27. Juni 1986 zum Verkehr zugelassenen Campingbusses. Im Juni 2006 beauftragte der Kläger den Beklagten mit der Reparatur des Motors dieses Fahrzeugs, das bei einem Kilometerstand von 40.592 einen Wiederbeschaffungswert von ca 800 bis 1.200 EUR hatte und umfangreiche Rostschäden (unter anderem an tragenden Teilen) aufwies. Der Beklagte führte diese Reparatur nicht fachgerecht durch, weil er für die Befestigung des Zah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Mittermayer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ö***** AG, *****, vertreten durch Partnerschaft Schuppich Sporn & Winischhofer Rechtsanwälte in Wien, und der Nebenint... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard C*****, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gahleithner & Partner OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Michaela T*****, vertreten durch Dr. Rose-Marie Rath, Rechtsanwältin in Wien, wegen 36.340 EUR sA, über die auße... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Erstklägerin sprach das Berufungsgericht aus (Punkt 1 lit a bis c der Entscheidung des Berufungsgerichts), dass das Verfahren in Ansehung der Erstklägerin unterbrochen sei, wies die Berufung, soweit sie von dieser erhoben worden war, zurück, und berichtigte die Parteibezeichnung der Erstklägerin auf „Dr. Brigitte Stampfer, Rechtsanwältin, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (vormals K***... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH erhielt bei einem Ausschreibungsverfahren für Kanalbauarbeiten als Best- und Billigstbieter den Zuschlag. Mit Schreiben vom 7. Mai 1998 beauftragte sie der beklagte Verband mit der Durchführung der Arbeiten. Diese begannen am 5. Juni 1998. Die klagende Partei legte letztlich eine Schlussrechnung Nr 99/037 vom 14. Juni 1999 über einen Betrag von netto 10.812.332,45 S (= 785.762,85 EUR), was von der beklagten Partei auf netto 5.645.951,95 S korrigiert wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein Dachdeckerunternehmen mit Sitz in Deutschland, war von einer Kundin beauftragt, ein Dach einzudecken, und wandte sich zwecks Beschaffung des dafür benötigten Materials an die Zweitbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Erstbeklagte ist. Dazu stellte sie der Zweitbeklagten Pläne und Planskizzen, planliche Darstellungen des Dachaufbaus und insbesondere einen Schnitt des zu deckenden Hauses ihrer Kundin zur Verfügung. Aus diesen ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Berufungsgericht hat den Rekurs gegen seinen Aufhebungsbeschluss an den Obersten Gerichtshof mit der
Begründung: für zulässig erachtet, der Frage, wie die Arbeitnehmerschutzbestimmung des § 59 Abs 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) unt... mehr lesen...