Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der erstbeklagten Partei vom 5.1.1981 bis 15.10.1992 als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG. Die Klägerin war bei der erstbeklagten Partei vom 5.1.1981 bis 15.10.1992 als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt gemäß Paragraph 26, Ziffer 2, AngG. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie letztlich S 132.734,87 brutto und S 239,06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber im Ergebnis lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber im Ergebnis lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A AngG §6 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob die Klägerin im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IA ABGB §1153 A ABGB §1157 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Weigerung des Klägers, die am 5.Juni 1991 nach Dienstschluß angeordneten Überstunden zu leisten einen Entlassungsgrund verwirklichte, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Weigerung des Klägers, die am 5.Juni 1991 nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt war, zutreffend bejaht, so daß es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt war, zutreffend bejaht, so daß es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Ent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung Paragraph 14, Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich die beklagte Partei nicht mit der Androhung der Entlassung oder anderer Maßnahmen für den Fall der Wiederholung des dem Kläger im Schreiben vom 27.8.1990 vorgeworfenen Verhaltens begnügte, sondern dieses Verhalten darüber hinaus zum Anlaß der Erteilung einer "ernsten Verwarnung" nahm, hat sie eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 1 iVm § 102 ArbVG gesetzt (siehe Arb 9860; DRdA 1978, 139 [zust H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Versicherungsanstalt mit Übereinkommen vom 22.12.1986 zum Leiter der Direktion für Industrie- und Großkundenbetreuung bestellt. Er erhielt für seine Tätigkeit ein Gehalt nach dem für Prokuristen geltenden Schema und für die Dauer seiner Tätigkeit als Leiter dieser Direktion ein Organisationspauschale von S 15.000 zwölf mal jährlich und einen Dienstkraftwagen mit dem Recht auf Privatbenützung. Am 20.2.1990 wurde der Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Zur arbeitsvertraglichen Pflicht eines Arbeitnehmers zählt auch die Unterlassung der Abwerbung von Arbeitskollegen, auch wenn die Abwerbung keine Verleitung zum Vertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IE ABGB §1153 A AngG §26 Z2 III2c ArbVG §101 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.August 1970 bis 1.August 1990 bei der Beklagten vorerst als Vertreter und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 809.492,56 brutto sA an restlichem Gehalt, Verdienstentgang, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.6.1982 bis 31.5.1990 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch Selbstkündigung. In ihrem Kündigungsschreiben vom 18.4.1990 verlangte sie erstmals die Zahlung ihrer nicht durch das Überstundenpauschale abgedeckten Überstunden der vergangenen drei Jahre. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie unter anderem den Zuspruch eines Betrages von S 299.906,33 brutto sA an ausstehendem Überstundenentgelt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen E***** M***** und G***** S*****, zwei Dienstnehmerinnen der beklagten Partei, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit Erkenntnissen der Disziplinarkommission der beklagten Partei vom 6.6.1991 wurden in beiden Fällen Freisprüche gefällt, die nach Schluß der Disziplinarverhandlung mündlich verkündet wurden. Bis zum Schluß der Verhandlung wurden von den Dienstnehmerinnen Verteidigerkosten nicht geltend gemacht. Der Antrag auf Kostenerstattung betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 10. September 1981 bis 30. September 1990 als Filialleiter angestellt. Seit 28. April 1990 war er vom Dienst freigestellt. Er begehrte (zuletzt) als Entlohnung für 163 Überstunden, die er in der Zeit von April 1986 bis April 1990 geleistet habe, S 22.818,37 brutto sA. Zwischen den Streitteilen sei grundsätzlich die Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich vereinbart worden. Diesen Zeitausgleich habe der Kläger jedoch n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem die Revisionswerber in unzulässiger Weise im wesentlichen lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpfen, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem die Revisionswerber in unzulässiger Weise im wesentlichen lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpfen, liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechts... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Selbst wenn man dem Arbeitnehmer die Ablehnung einer angewiesenen Arbeit auch aus Gewissensgründen zubilligt, muß es sich dabei um unabweisbare, die ganze Persönlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Dem Arbeitnehmer steht es nicht zu, die Befolgung einer Weisung zu verweigern, wenn sie lediglich den Vorstellungen des Arbeitnehmers über die optimale Gestaltung se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein unpolitischer, gemeinnütziger, nicht auf Gewinn gerichteter Verein. Ihre Aufgabe ist es, Personen, die an einer psychischen Krankheit, einer dieser gleichwertigen psychischen Störung oder an einem körperlichen Gebrechen leiden und deshalb zur Besorgung aller oder einzelner ihrer Angelegenheiten einer Hilfe bedürfen und deren Hilfsbedürftigkeit gerichtlich festgestellt ist, zu betreuen. Weiters ist es Aufgabe des Vereins, geeignete S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die näheren Umstände einer das Unternehmen betreffenden strafbaren Tat (hier: Einbruch) zu informieren; dies ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1.Jänner 1988 als Betriebsassistent bei der ***** Gesellschaft mbH (im folgenden: beklagte Partei) ein. Das Arbeitsverhältnis endete am 4.November 1988 durch Entlassung. Zuvor war das Arbeitsverhältnis bereits am 17.August 1988 durch die beklagte Partei zum 28.Februar 1989 aufgekündigt worden. Die mit 31.August 1988 datierte schriftliche Kündigung wurde dem Kläger am 1.September 1988 zugestellt. Grundlage dieses Arbeitsverhältnisses war ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Ist im Dienstvertrag das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers nur mit "Chefchemiker" umschrieben, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht, wenn er den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Soll der Arbeitnehmer weisungsgemäß Planungstätigkeiten aus Anlaß der bevorstehenden Fusion seines Arbeitgebers mit einem anderen Unternehmen in organisatorischer Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 39 Z 5 SchauspG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist und ihm der geltend gemachte Anspruch zusteht, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des Paragraph 39, Ziffer 5, SchauspG berechtigt vorzeitig ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwider... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Bei der Bestimmung des Umfanges der Dienste gemäß § 1153 Satz 2 ABGB ist - mangels kollektivvertraglicher Festlegung -, sofern nicht eine bloße Teilzeitbeschäftigun... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ein Revisionsgrund der "unrichtigen Tatsachenfeststellung" ist dem § 503 ZPO nicht zu entnehmen. Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ein Revisionsgrund der "unrichtigen Tatsachenfeststel... mehr lesen...