RS OGH 2003/1/22 9ObA31/91, 9ObA127/02w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
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Norm

ABGB §1153 B
  1. ABGB § 1153 heute
  2. ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Dem Arbeitnehmer steht es nicht zu, die Befolgung einer Weisung zu verweigern, wenn sie lediglich den Vorstellungen des Arbeitnehmers über die optimale Gestaltung seiner Arbeitstätigkeit und den damit verfolgten Zielen nicht entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021487

Dokumentnummer

JJR_19910227_OGH0002_009OBA00031_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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