Norm: ABGB §1153ZPO §514EO §65
Rechtssatz: Ein "Recht auf Beschäftigung" setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Nach Ausspruch einer Entlassung fehlt einem Rechtsmittel des Klägers die Beschwer; dies gilt auch im Falle einer Anfechtung der Entlassung bzw einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 6 Ra 43/19v Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 2000 bei der Beklagten beschäftigt und erlernte bei ihr den Beruf des Ledertechnikers. Er war zuerst als Schichtführer, dann als Abteilungsleiterstellvertreter und schließlich als Abteilungsleiter für das Wasserwerk in beiden Werken der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im Werk F***** benutzte der Kläger seinen Firmencomputer nicht alleine. Dieser PC stand in einem Großraumbüro, das Passwort war den Mitarbeitern des Kläg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** K*****, vertreten durch Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen die beklagte und gefährdende Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Harald Lettner, Rechtsanwalt in Linz, wegen ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2008 bei der Klägerin als Angestellter im Vertrieb für die Betreuung und Belieferung von Friseuren in Österreich beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 2.682 EUR. Der Beklagte kündigte zunächst mit Schreiben vom 24. 4. 2008 sein Dienstverhältnis zur Klägerin auf, wenige Tage danach wurde in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 10. 2008 unter Aufrechterhaltung der... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die erstgerichtliche Abweisung des Klagebegehrens, es möge festgestellt werden, dass den Klägern Vorbereitungszeiten bei Dienstbeginn in der Zentralgarage von 15 Minuten und Nachbereitungszeiten bei Dienstende in der Zentralgarage von 10 Minuten vertraglich zugesichert seien und die Beklagte daher verpflichtet sei, bei Gestaltung der Dienstpläne diese vertragliche Zusage zu berücksichtigen, als Teilurteil. Hingegen änderte es die weitere A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel und Mag. Edgar Wojta als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Renate S*****, und 2. Elisabeth G*****, beide vertreten durch Dr. Alexander Burko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst aufgrund eines 10-Jahres-Vertrages bis Ende 1984 als Vertragsbediensteter des Bundes an der *****klinik in Graz tätig. Seit 1. 8. 1984 ist er vertragsbediensteter Spitalsarzt der Beklagten und wurde dem LKH Graz***** als Oberarzt zur Dienstleistung zugewiesen. Der Dienstvertrag enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Geltung des Steiermärkischen Landesvertragsbedienstetengesetzes, welches seinerseits auf die Bestimmungen des Vertra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 12. 2. 1979 bis zum 30. 6. 2007 als Busfahrer bei der Beklagten angestellt. Am 26. 5. 2003 sprach die Beklagte die Entlassung des Klägers aus. Diese Entlassung focht der Kläger vor Gericht erfolgreich an, sodass sie unwirksam war und das Arbeitsverhältnis aufrecht fortbestand (8 ObA 10/05m). Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von Urlaubsersatzleistung für 85 Kalendertage. Die Beklagte brachte vor, dass dem Kläger der Verbrauch ... mehr lesen...
Begründung: Der iSd Dienst- und Besoldungsordnung österreichischer Privatbahnen kündigungsgeschützte Kläger steht seit März 1978 als Busfahrer in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Am 31. 7. 2003 wurde er von der Beklagten entlassen. Diese Entlassung hat der Kläger im Verfahren 43 Cga 101/03m des Erstgerichts erfolgreich als rechtsunwirksam angefochten: Das Erstgericht stellte im Verfahren 43 Cga 101/03m fest, dass die Entlassung des Klägers rechtsunwirksam sei und das Dienstve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 ABGB §1245
Rechtssatz: Teilt der behinderte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Eingehen eines Arbeitsverhältnisses seine Begünstigteneigenschaft nicht mit, kann das Interesse an der Erlangung des angestrebten Arbeitsplatzes das Informationsinteresse des Arbeitgebers übersteigen. Entscheidungstexte 9 ObA 46/07s Entscheidungstext OGH 28.09.2007 9 ObA 46/07s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153EO §381 Z2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch hoch qualifizierten Berufsfußballern ein Recht auf Beschäftigung zumindest in Form der Teilnahme am Training der Kampfmannschaft und an Lehrgängen zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 ObA 121/06v Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 121/06v Veröff: SZ 2007/16 Europe... mehr lesen...