Norm: ABGB §1152PrivSchG §19
Rechtssatz: Bei Subventionierung von Privatschulen durch Überlassung öffentlich-rechtlich bediensteter Lehrer („lebende Subvention") kommt es weder zur Übertragung der Diensthoheit noch zur
Begründung: eines unmittelbaren Rechtsverhältnisses zwischen dem Privatschulerhalter und dem zugewiesenen Lehrer. Eine (teilweise) Entgeltpflicht (hier: Leiterzulage) des Beschäftigers kann nur ausnahmsweise kraft besonderer Verei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152ABGB §1152
Rechtssatz: § 1152 ABGB gilt nicht nur für Verträge ohne gültige Entgeltabrede oder Unentgeltlichkeitsvereinbarung, sondern auch für Verträge mit unvollständigen Entgeltabreden. Entscheidungstexte 1 Ob 219/06x Entscheidungstext OGH 26.06.2007 1 Ob 219/06x Beisatz: Hier: Vereinbarte Bedingung für einen ermäßigten Preis nicht erfüllt. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §914 IIIbABGB §1152 BABGB §1152 H
Rechtssatz: Nur wenn es im Vertrag keine besonderen Anhaltspunkte im Sinne des § 914 ABGB gibt, greift § 1152 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 219/06x Entscheidungstext OGH 26.06.2007 1 Ob 219/06x Beisatz: Hier: Subsidiäre Geltung der Gebührenordnung Bauwesen vereinbart. (T1) Schlagwort... mehr lesen...