Norm: ABGB §1116aMRG §30 Abs2 Z5 A
Rechtssatz: Für die Untermiete wird das Eintrittsrecht verneint und angenommen, daß bereits der Tod des Wohnraumuntermieters den gesetzlichen Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG erfüllt. Entscheidungstexte 9 Ob 312/98t Entscheidungstext OGH 09.12.1998 9 Ob 312/98t 1 Ob 114/00x Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116a Info
Rechtssatz: Informationen zu § 1116a ABGB Verweisungen: Weitere Entscheidungen siehe bei § 19 Abs 2 Z 11 MG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102844 Dokumentnummer JJR_19960925_OGH0002_000ABG01116_9600000_002 mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14MRG §30 Abs2 Z5 BMRG §30 Abs2 Z5 D
Rechtssatz: Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nachlass - bis zu dessen Kündigung fortbesteht. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aMRG §14
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht des Vermieters ist im Anwendungsbereich des § 14 MRG durch das Eintrittsrecht bestimmter naher Angehöriger (einschließlich des Ehegatten und des Lebensgefährten) beseitigt. Entscheidungstexte 4 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob 537/95 Veröff: SZ 68/169 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aABGB §1120 Ba
Rechtssatz: Ist der auf den Todesfall Beschenkte zugleich alleiniger, unbedingt erbserklärter Erbe des Geschenkgebers, so kommt dem Beschenkten bei einem vom Geschenkgeber und Erblasser mit einem Dritten abgeschlossenen Pachtvertrag nicht die Stellung eines nach § 1120 ABGB begünstigten Einzelrechtsnachfolger zu. Er ist daher an einen Kündigungsverzicht des Erblassers gebunden. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist auf mehreren land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften auf Grund eines am 31.3.1984 mit Franz T***** (im folgenden auch: Erblasser) abgeschlossenen Schenkungsvertrages auf den Todesfall und des am 10.4.1984 erfolgten Todes des Geschenkgebers das Eigentumsrecht einverleibt. Auf Grund des schriftlichen Testaments vom 4.4.1984 und seiner unbedingten Erbserklärung wurde dem Kläger außerdem der Nachlaß des Franz T***** eingeantwortet. Dieser hatte die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116a
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 1116a Satz 2 ABGB stellt nur auf die "gesetzliche Frist" ab, ohne zu unterscheiden, ob die vertragliche Frist länger oder kürzer als die gesetzliche ist. Eine "teleologische Reduktion" des § 1116a Satz 2 ABGB in der Richtung, daß die gesetzlichen Fristen nur an die Stelle längerer, nicht aber auch an die Stelle kürzerer vertraglicher Fristen treten, ist aber nicht gerechtfertigt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116a
Rechtssatz: Die Regelung des zweiten Satzes wurde aus der Erwägung getroffen, es sei eine "übermäßige Strenge" des ABGB, daß der Erbe des Bestandnehmers ohne jede Einschränkung an den Bestandvertrag gebunden bleibe; vielmehr sei es ein durchaus billiges Verlangen, auch das persönliche Element des Bestandverhältnisses zu beachten, insbesondere die oft tiefgehende Veränderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen, welche der Tod... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116a
Rechtssatz: Im Interesse eines Mieters - und nicht nur eines solchen, der ein Eintrittsrecht nach § 14 Abs 3 MRG behauptet - kann es liegen, daß die gesetzliche Kündigungsfrist auch an die Stelle einer kürzeren vertraglichen Frist treten soll, kann es doch im Einzelfall schwierig sein, innerhalb einer allzu kurz bemessenen Frist die Wohnung des Erblassers aufzulösen und die erforderlichen Verfügungen über die dort zurückgeblie... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 9.7.1984 als offene Handelsgesellschaft mit den beiden persönlich haftenden Gesellschafterinnen Edeltraud L***** und Annelie G***** zu HRA 30/Liezen des Kreis- als Handelsgerichtes Leoben registriert. Laut Eintragung vom 14.3.1990 ist die Firma erloschen. Die Beklagte hat in den Jahren 1985 und 1986 im Auftrag der Klägerin für deren Kleinkraftwerk in K***** ein Doppelhakenschütz, das ist eine Vorrichtung zur Veränderung der leistungsbestimmenden F... mehr lesen...