Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Das Kündigungsrecht des Vermieters ist im Anwendungsbereich des § 14 MRG durch das Eintrittsrecht bestimmter naher Angehöriger (einschließlich des Ehegatten und des Lebensgefährten) beseitigt.Das Kündigungsrecht des Vermieters ist im Anwendungsbereich des Paragraph 14, MRG durch das Eintrittsrecht bestimmter naher Angehöriger (einschließlich des Ehegatten und des Lebensgefährten) beseitigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081735Dokumentnummer
JJR_19950919_OGH0002_0040OB00537_9500000_003