Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei J***** F*****, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Abgabe v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075
Rechtssatz: Eine im Auftrag des Vorkaufsberechtigten zu Gunsten des aus dem Vorkaufsrecht Verpflichteten erstellte Bankgarantie über jenen Betrag, den der Drittkäufer Letzterem als Verkäufer vertragsgemäß insgesamt zu entrichten hat, und die ohne eine vorangehende Prüfung des Rechtsgrunds und unter Verzicht auf jedwede Einrede abrufbar ist, bildet ein reales Zahlungsanbot als Voraussetzung einer wirklichen Einlösung iSd § 1075 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075ZPO §14 C
Rechtssatz: In dem Prozess über die Frage, ob eine wirkliche Einlösung iSd § 1075 ABGB erfolgt ist oder nicht, sind nicht notwendigerweise alle drei beteiligten Personen einzubeziehen. Klagt der Drittkäufer den Vorkaufsberechtigten auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht erloschen ist, bilden der Vorkaufsberechtigte und der Vorkaufsverpflichtete keine notwendige Streitgenossenschaft iSd § 14 ZPO. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075ABGB §1077
Rechtssatz: § 1075 ABGB nötigt den Berechtigten, im Rahmen der "wirklichen Einlösung" zur Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes auch die geschuldete Nebenleistung oder ihre Sicherstellung anzubieten. Unterbleibt dies während der Einlösungsfrist, erlischt das Vorkaufsrecht. Es hat also fristgerecht eine spiegelbildliche Übereinstimmung der Leistungen, die der Drittkäufer und der Vorkaufsberechtigte zu tragen ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1075
Rechtssatz: Die aus Anlaß eines nicht effektuierten Kaufvertrages unterbliebene Ausübung eines Vorkaufsrechts ist mangels ausreichender Hinweise dafür nicht als Verzicht auf das Vorkaufsrecht in einem zwischen denselben Kaufvertragsparteien folgenden Vorkaufsfall zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 122/97k Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 122/97k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1073ABGB §1075GBG §9
Rechtssatz: Da die Frist des § 1075 ABGB dispositiv ist, erstreckt sich die Wirksamkeit des in § 1072 ABGB definierten Vorkaufsrechtes auch auf die Fälle einer vereinbarten, von der gesetzlichen abweichenden Frist. Es ist kein Grund ersichtlich, warum in einem solchen Fall die in § 1073 ABGB angeordnete, durch die Eintragung in die öffentlichen Bücher begründete dingliche Wirkung sich nicht auf das Vor... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1667 KG Axams, bestehend aus den Grundstücken Nr.294 und 295 und außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 1668 KG Axams, bestehend aus den Grundstücken 292/1 und 293/1. Ob beiden Liegenschaften ist für die Beklagte ein Vorkaufsrecht und ob der letztgenannten Liegenschaft überdies ein Vorkaufsrecht und ein Veräußerungsverbot für das L*** T*** einverleibt. Mit Kaufverträgen vom 13.1.1989 (Beilagen B und C) ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075
Rechtssatz: Können im Kaufvertrag später bedungene, nicht in Geld bestehende Leistungen vom Vorkaufsberechtigten durch Geldleistung (in Höhe des Schätzwertes) abgegolten werden, so hat der Vorkaufsberechtigte innerhalb der Einlösungsfrist diesen Wert festzustellen und hiefür Sicherheit zu leisten. Unternimmt der Vorkaufsberechtigte nicht einmal den Versuch zur Ermittlung des Wertes dieser zukünftigen Leistungen, etwa durch Anfr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 986 KG Linz, und zwar der Kläger zu 63/108 Anteilen, die Beklagte mit 18/108 Anteilen. Der Kläger stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Kläger ob den der Beklagten gehörenden Miteigentumsanteilen an der genannten Liegenschaft einzuwilligen, weil er ein ihm eingeräumtes Vorkaufsrecht ausgeübt habe. Die Beklagte bestritt sowohl die Einräumung eines ... mehr lesen...