Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei J***** F*****, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Abgabe v... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 9. 2006 schlossen die Erst- und die Zweitantragstellerin einen Kauf- und Logistikvertrag, wonach die Zweitantragstellerin der Erstantragstellerin nicht in Geld bestehende, mit insgesamt 43.080 EUR bewertete Leistungen sowie um 260.000 EUR folgende Grundstücke im Rang der Rangordnungen vom 4. 9. 2006 verkaufte, und zwar 1.) aus EZ 141 GB ***** Gst 2866 und 2899/2, 2.) EZ 509 GB ***** mit Gst 2877/1, und 3.) aus EZ 920 GB ***** Gst 2865/2, 2876, 2878/1, 2878/3, 28... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 9. 2006 schlossen die Erst- und die Zweitantragstellerin einen Kauf- und Logistikvertrag, wonach die Zweitantragstellerin der Erstantragstellerin nicht in Geld bestehende, mit insgesamt 43.080 EUR bewertete Leistungen sowie um 260.000 EUR folgende Grundstücke im Rang der Rangordnungen vom 4. 9. 2006 verkaufte, und zwar 1.) aus EZ 141 GB ***** Gst 2866 und 2899/2, 2.) EZ 509 GB ***** mit Gst 2877/1, und 3.) aus EZ 920 GB ***** Gst 2865/2, 2876, 2878/1, 2878/3, 28... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075
Rechtssatz: Eine im Auftrag des Vorkaufsberechtigten zu Gunsten des aus dem Vorkaufsrecht Verpflichteten erstellte Bankgarantie über jenen Betrag, den der Drittkäufer Letzterem als Verkäufer vertragsgemäß insgesamt zu entrichten hat, und die ohne eine vorangehende Prüfung des Rechtsgrunds und unter Verzicht auf jedwede Einrede abrufbar ist, bildet ein reales Zahlungsanbot als Voraussetzung einer wirklichen Einlösung iSd § 1075 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten - Miteigentümer einer Liegenschaft in N***** - hatten dem Kläger in einer schriftlichen Vereinbarung vom 13. 4. 1984 ein (nicht verbüchertes) Vorkaufsrecht hinsichtlich des zu dieser Liegenschaft gehörenden Grundstücks Nr. 2103 eingeräumt. Am 13. 6. 2006 erfuhr der Kläger vom Erstbeklagten, dass Teile dieses Grundstücks an einen Dritten verkauft werden sollten. Der Kläger sagte dem Erstbeklagten, er wolle von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075ZPO §14 C
Rechtssatz: In dem Prozess über die Frage, ob eine wirkliche Einlösung iSd § 1075 ABGB erfolgt ist oder nicht, sind nicht notwendigerweise alle drei beteiligten Personen einzubeziehen. Klagt der Drittkäufer den Vorkaufsberechtigten auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht erloschen ist, bilden der Vorkaufsberechtigte und der Vorkaufsverpflichtete keine notwendige Streitgenossenschaft iSd § 14 ZPO. E... mehr lesen...
Begründung: Dr. Otto B***** (Hälfteeigentümer), der nunmehrige Beklagte Dipl.-Ing. Otto R***** (Vierteleigentümer) und Dr. Wolfgang O***** (Vierteleigentümer) haben am 28. 7./5. 8. 1993 eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie für sich und ihre Rechtsnachfolger im (Mit-)Eigentum der Liegenschaft EZ 732 Grundbuch *****, Bezirksgericht I*****, auf deren Zivilteilung verzichten und einander wechselseitig das Vorkaufsrecht für den jeweiligen Liegenschaftsanteil mit einer 60-tägigen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen I. (24 Cg 150/05p) der klagenden Parteien 1.) Dr. Günther (auch Günter) B*****, und 2.) Mag. Liselotte D*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter B*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak und Dr. Johannes Krauss, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Marc ... mehr lesen...
Begründung: Im Zeitpunkt des verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrags war Dr. Peter W***** Eigentümer von 86/377-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** verbunden mit dem Wohnungseigentum an Büro 5 (B-LNR 6) und 56/377-Anteilen an dieser Liegenschaft verbunden mit dem Wohnungseigentum an W2 (B-LNR 7). Unter C-LNR 5a war zu TZ 1612/1996 das Vorkaufsrecht für DI Dr. Roman K***** hinsichtlich beider Anteile einverleibt. Unter Vorlage einer Beurkundung eines notariellen Protokolls vom 23.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um das Erlöschen des Vorkaufsrechts zu verhindern, muss der Berechtigte unbewegliche Sachen binnen 30 Tagen nach der geschehenen Anbietung zufolge § 1075 ABGB "wirklich einlösen". Nach hL u Rspr gehört dazu die fristgerechte Ausübungserklärung und die fristgerechte Leistung des Kaufpreises, den der Drittkäufer zu leisten hätte bzw ein fristgerechtes - möglichst reales - Zahlungsangebot (SZ 55/121; SZ 56/25; SZ 58/93; SZ 71/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075ABGB §1077
Rechtssatz: § 1075 ABGB nötigt den Berechtigten, im Rahmen der "wirklichen Einlösung" zur Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes auch die geschuldete Nebenleistung oder ihre Sicherstellung anzubieten. Unterbleibt dies während der Einlösungsfrist, erlischt das Vorkaufsrecht. Es hat also fristgerecht eine spiegelbildliche Übereinstimmung der Leistungen, die der Drittkäufer und der Vorkaufsberechtigte zu tragen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Eigentümer einer - mit einem verbücherten vertraglichen Vorkaufsrecht belasteten - Liegenschaft und verkaufte von dieser zwei Grundstücke am 12. Juni 1998 in grundbuchsfähiger Form an die klagende Drittkäuferin. Nach Punkt VII. dieses Drittvertrags trägt die mit der Errichtung des Vertrages und dessen grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, Abgaben, Gebühren und die Grunderwerbssteuer die Käuferin. Im Punkt IX. ist festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Kommanditgesellschaft (KG) vermietete der beklagten Partei mit Bestandvertrag vom 27. 4. 1992 eine Liegenschaft zur Errichtung eines Superädifikats. Zugleich räumte die Vermieterin als Liegenschaftseigentümerin der beklagten Partei und allen deren "Rechtsnachfolgern im Bestandrecht" auf die Dauer des Bestandverhältnisses ein durch die nachfolgende Verbücherung verdinglichtes Vorkaufsrecht nach §§ 1072 ff ABGB ein, das jedoch im Falle der Veräußerung an... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - nach seiner Ansicht - im vorliegenden Fall zu lösenden Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, weil Rspr des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob zur Belastung von Liegenschaftsvermögen von Stiftungen mit Vorkaufsrechten eine bescheidmäßige Genehmigung durch die Stiftungsbehörde erforderlich sei. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässig... mehr lesen...
Begründung: Im Fischereibuch ist unter den in den Urteilen der Vorinstanzen angeführten Ordnungsnummern das Fischereirecht an bestimmten dort genannten Gewässern jeweils zu zwei ideellen Dritteln für die Beklagte und jeweils zu einem ideellen Drittel für einen am 4.8.1994 verstorbenen Rechtsanwalt eingetragen. Der Nachlaß wurde dessen Tochter mit Einantwortungsurkunde vom 28.9.1995 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 20.7.1995 informierte die Tochter des verstorbenen Rechtsanwalts d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (vormals Firma W***** Gesellschaft mbH) erwarb mit Baurechtsvertrag vom 27./31. 10. 1989 von der Beklagten das Baurecht an den Grundstücken 132/2 und 297/10 GB ***** auf die Dauer von 80 Jahren, das ist bis 31. 12. 2069. Für dieses Baurecht wurde die Baurechtseinlage EZ ***** eröffnet. Ob dieser Baurechtseinlage ist unter CLN 2 das Vorkaufsrecht gemäß Punkt IX. des Baurechtsvertrages für die Beklagte einverleibt. Die genannte Vertragsbestimmung hat folg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1075
Rechtssatz: Die aus Anlaß eines nicht effektuierten Kaufvertrages unterbliebene Ausübung eines Vorkaufsrechts ist mangels ausreichender Hinweise dafür nicht als Verzicht auf das Vorkaufsrecht in einem zwischen denselben Kaufvertragsparteien folgenden Vorkaufsfall zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 122/97k Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 122/97k ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die aus Anlaß eines nicht effektuierten Kaufvertrages unterbliebene Ausübung eines Vorkaufsrechts ist mangels ausreichender Hinweise dafür nicht als Verzicht auf das Vorkaufsrecht in einem zwischen denselben Kaufvertragsparteien folgender Vorkaufsfall zu werten. Anmerkung E46204 07A01227 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:0070OB00122.97K.0521... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1073ABGB §1075GBG §9
Rechtssatz: Da die Frist des § 1075 ABGB dispositiv ist, erstreckt sich die Wirksamkeit des in § 1072 ABGB definierten Vorkaufsrechtes auch auf die Fälle einer vereinbarten, von der gesetzlichen abweichenden Frist. Es ist kein Grund ersichtlich, warum in einem solchen Fall die in § 1073 ABGB angeordnete, durch die Eintragung in die öffentlichen Bücher begründete dingliche Wirkung sich nicht auf das Vor... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1667 KG Axams, bestehend aus den Grundstücken Nr.294 und 295 und außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 1668 KG Axams, bestehend aus den Grundstücken 292/1 und 293/1. Ob beiden Liegenschaften ist für die Beklagte ein Vorkaufsrecht und ob der letztgenannten Liegenschaft überdies ein Vorkaufsrecht und ein Veräußerungsverbot für das L*** T*** einverleibt. Mit Kaufverträgen vom 13.1.1989 (Beilagen B und C) ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075
Rechtssatz: Können im Kaufvertrag später bedungene, nicht in Geld bestehende Leistungen vom Vorkaufsberechtigten durch Geldleistung (in Höhe des Schätzwertes) abgegolten werden, so hat der Vorkaufsberechtigte innerhalb der Einlösungsfrist diesen Wert festzustellen und hiefür Sicherheit zu leisten. Unternimmt der Vorkaufsberechtigte nicht einmal den Versuch zur Ermittlung des Wertes dieser zukünftigen Leistungen, etwa durch Anfr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 986 KG Linz, und zwar der Kläger zu 63/108 Anteilen, die Beklagte mit 18/108 Anteilen. Der Kläger stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Kläger ob den der Beklagten gehörenden Miteigentumsanteilen an der genannten Liegenschaft einzuwilligen, weil er ein ihm eingeräumtes Vorkaufsrecht ausgeübt habe. Die Beklagte bestritt sowohl die Einräumung eines ... mehr lesen...