Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Die aus Anlaß eines nicht effektuierten Kaufvertrages unterbliebene Ausübung eines Vorkaufsrechts ist mangels ausreichender Hinweise dafür nicht als Verzicht auf das Vorkaufsrecht in einem zwischen denselben Kaufvertragsparteien folgenden Vorkaufsfall zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107839Dokumentnummer
JJR_19970521_OGH0002_0070OB00122_97K0000_001