Norm: ABGB §483ABGB §1042 D
Rechtssatz: Der Aufwand, den einer von mehreren Wegberechtigten auf den Weg gemacht hat und zu dem die anderen Servitutsberechtigten gemäß § 483 ABGB verhältnismäßig beizutragen haben, wird gegenüber jenen Berechtigten getätigt, die zum Zeitpunkt der Vornahme des Aufwandes Eigentümer der herrschenden Grundstücke waren, nicht aber gegenüber deren Einzelrechtsnachfolger. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3ABGB §1042 DBBetrG §1 Abs3
Rechtssatz: Lehnt der Bund eine nach dem Bundesbetreuungsgesetz gebührende Leistung ab, obgleich der Leistungswerber die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so ist der inhaltsgleiche Leistungsaufwand eines Dritten auf Grundlage einer Ersatzerwartung - also ohne Vorliegen eines den Bund etwa begünstigenden animus donandi - ein Aufwand, den der Bund im Sinne des § 1042 ABGB nach dem Gesetz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3BBetrG §1 Abs1BBetrG §2 Abs2 letzter SatzBBetrG §3
Rechtssatz: Der Bund kann sich der seiner gesetzlichen Selbstbindung entsprechenden Leistungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er zunächst grundsätzlich auf die Leistungen Dritter zur Beseitigung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliert. Somit können den Bund nicht die in Erwartung des Ersatzes erbrachten Leistungen Dritter entlasten, wenn diese Dr... mehr lesen...