Norm: ABGB §1009ABGB §1012
Rechtssatz: Befolgt die Zahlstellenbank als Beauftragte der Akkreditivbank deren - wenngleich im Verhältnis zum Akkreditivbegünstigten rechtswidrigen - Weisungen nicht, so kann aus diesem vertragswidrigen Verhalten ein Schadenersatzanspruch der Akkreditivbank in Betracht kommen, sofern sie die weisungswidrig erbrachten Leistungen im gleichen Zeitraum nicht ohnehin selbst in Erfüllung ihrer Vertragspflichten an den Beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1012ABGB §1299 DNO 1855 §5NO 1855 §37NO 1855 §39
Rechtssatz: Ist der Notar, der den Kaufvertrag über eine Liegenschaft verfaßt hat, mehrseitiger Treuhänder (der Parteien des Kaufvertrages, der Hypothekargläubigerin, die voll befriedigt werden soll und des Kreditinstitutes, das den Kaufpreis finanziert), hat er den treugebenden Verkäufer bei Abänderung des Auftrages (hier: Durchführung vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises... mehr lesen...