E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner war als Rechtsanwalt tätig. Mit Beschluss des Disziplinarrats der zuständigen Rechtsanwaltskammer vom 14. 5. 2001 wurde ihm die weitere Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt und ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt. Diese vorläufige Suspendierung wurde mit Beschluss des Disziplinarrats vom 29. 10. 2002 wieder aufgehoben. Am 31. 10. 2003 eröffnete das Landesgericht Linz den Konkurs über sein Vermögen und bestel... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten erwarben im Jahr 1996 je zur Hälfte eine Liegenschaft. Im Kaufvertrag hatten die Vertragspartner vereinbart, dass die Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstands keine Gewähr leisten, dass sie jedoch für das Bestehen einer rechtskräftigen Bau- und Benützungsbewilligung für die errichteten Baulichkeiten haften. Im Sommer 1998 stellten die Beklagten fest, dass keine Benützungsbewilligung vorliegt. Sie strengten daraufhin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1004
Rechtssatz: Die Höhe des Verwaltungshonorars bestimmt sich nach der Vereinbarung nur mangels einer solchen nach der Angemessenheit. Über das vereinbarte Verwaltungshonorar hinaus kann der Verwalter zulässigerweise kein weiteres Entgelt verlangen. Der übliche Sachaufwand ist darin beinhaltet. Entscheidungstexte 5 Ob 167/03z Entscheidungstext OGH 23.03.2004 5 Ob 167/03... mehr lesen...
Norm: ABGB §1004ABGB §1014
Rechtssatz: Setzt der Geschäftsbesorger zur Auftragserfüllung seinen Betrieb ein, so ist die Abgeltung von im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden Betriebskosten Entgelt und nicht Aufwandsentschädigung im Sinn des § 1014 ABGB. Dies gilt auch für den nicht gewerblichen Hausverwalter. Entscheidungstexte 5 Ob 167/03z Entscheidungstext OGH 23.03... mehr lesen...
Norm: ABGB §890ABGB §891ABGB §1002ABGB §1004ABGB §1011ABGB 1014ABGB §1022
Rechtssatz: Wird zwei Rechtsanwälten gemeinsam ein Mandat für die Führung eines Prozesses erteilt, entsteht auf ihrer Seite ein Gesamtschuldverhältnis. § 1011 ABGB ist auf die gemeinsame Auftragserteilung an zwei Rechtsanwälte nicht anwendbar. Mangels gegenteiliger Vereinbarung wird durch den Tod eines der beiden Rechtsanwälte das Auftragsverhältnis nicht beendet, das Hon... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §1004ABGB §1020 ff
Rechtssatz: Aus der Art der vom Rechtsanwalt geschuldeten Leistung, aus dem Umstand, dass der Geschäftsbesorger regelmäßig keinen bestimmten Erfolg schuldet, und aus den Beendigungsregeln der §§ 1020-1026 ABGB ergibt sich, dass auch die Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB auf diesen Vertrag nicht angewendet werden können. Entscheidungstexte 6 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ABGB §1004
Rechtssatz: zum Honoraranspruch eines mit Vollmacht ausgestatteten Rechtsanwaltes, der vereinbarungswidrig keinen Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs 1 Z 3 ZPO stellt. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Rs169/01a. Diese ist nunmehr unter RW0000566 abrufbar. Entscheidungstexte 5 R 61/95... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hinterließ ein formgültiges, am 4. 4. 1990 errichtetes Testament mit folgendem wesentlichen Inhalt: "Für den Fall meines Ablebens setze ich meine beiden Enkelinnen .... je zur Hälfte als Erben ein. Sie können über die Erbschaft jedoch erst nach dem 1. 1. 1998 verfügen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestimme ich meinen Neffen Dr. Franz W***** ... zum Verwalter des Nachlasses. Bis zum 1. 1. 1998 hat der Verlassenschaftsverwalter lediglich die allenfalls anfallend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren vom 25.10.1973 bis 1.7.1985 verheiratet. Sie haben 1977 die Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Haus L*****straße 15 gekauft und sind auch heute noch je zur Hälfte Eigentümer dieses Hauses. Es wurde bis 22.6.1987 vom Beklagten verwaltet; seither liegt die Hausverwaltung in den Händen eines gerichtlich bestellten Verwalters. Daß die Einnahmen aus der Vermietung des Hauses zur Hälfte der Klägerin zustehen, ist unstrittig. Mit der am 9.4.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Frage der Fälligkeit des Rechtsanwaltshonorars aufgrund einer Prozeßführung hat die Rechtsprechung seit vielen Jahren den einhelligen Standpunkt vertreten, daß dieses Entgelt (Honorar) erst dann fällig ist, wenn keine weiteren (Vertretungs-)Leistungen mehr zu erbringen sind (SZ 39/211, JBl 1967, 622 = RZ 1967, 104, zuletzt 6 Ob 751/78 und 4 Ob 595/79). Anmerkung E20095 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §816ABGB §1004
Rechtssatz: Der vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker hat gemäß § 816 ABGB als Machthaber für die Vollziehung der Anordnung des Erblassers zu sorgen. Er ist daher als Machthaber auf Grund rechtsgeschäftlicher Bestellung tätig und es steht ihm demgemäß nach § 1004 ABGB für seine Tätigkeit ein Entgeltanspruch zu, wenn Belohnung nach seinem Stande, (wie zum Beispiel bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt) als be... mehr lesen...
Begründung: Eva G***, die Witwe und Allein- und Vorerbin nach Ing. Norbert Dominik Maria G***, stellte unter ON 46 und 48 den Antrag, den Verkauf von fünf Schiele-Ölbildern, die zum Substitutionsgut gehören, substitutionsbehördlich zu genehmigen, weil sie den Verkaufserlös zur Abdeckung im einzelnen angegebener, angeblich noch in einer Höhe von insgesamt S 3,274.691,87 unbeglichen gebliebener Nachlaßverbindlichkeiten benötige. Das Erstgericht hob hinsichtlich zweier Bilder das Sub... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Februar 1922 geborene Universitätsprofessor DDr. Heinrich W*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (I) und der am 27.Juni 1926 geborene Rechtsanwalt DDr. Peter S*** des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (II/1) sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB. (II/2) schuldig erkannt. Darnac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die BV-Bauprojekte Verwertungs GesmbH (im folgenden kurz: Firma BV), die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 92 KG Hütteldorf, 1140 Wien, Rosentalgasse Nr. 12, gewesen war, erteilte der Bauunternehmung B*** F*** KG den Auftrag zur Errichtung der ersten Baustufe einer Wohnhausanlage auf diesem Grundstück. Die B*** F*** KG unterfertigte einen Generalunternehmervertrag. 50 % der voraussichtlichen Finanzierungskosten übernahm die Bankhaus F*** & CO AG (im folgend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1004ABGB §1009ABGB §1299 C
Rechtssatz: Beantragt der mit der Vertretung im Prozeß betraute Rechtsanwalt nach Abbruch der Vergleichsverhandlungen nicht so rasch wie möglich die Fortsetzung des ruhenden Verfahrens und klärt er auch seinen Mandanten über die Folgen der Unterlassung des Fortsetzungsantrages nicht auf, so ist für diesen die gesamte Vertretung im Rechtsstreit wertlos, wenn er infolge des hiedurch bewirkten und somit vom R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 95.270,85 s.A. als Honorar für die Vertretung im Verfahren 15 Cg 38/81 des Landesgerichtes für ZRS Graz. Die beklagte Partei stellte die eingeklagte Forderung der Höhe nach außer Streit, wendete jedoch ein, daß Verjährung der im Verfahren 15 Cg 38/81 eingeklagten, der beklagten Partei abgetretenen Forderung eingetreten sei, weil das Verfahren nicht gehörig fortgesetzt worden se... mehr lesen...