RS OGH 2004/3/23 5Ob167/03z

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Veröffentlicht am 23.03.2004
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Norm

ABGB §1004
ABGB §1014

Rechtssatz

Setzt der Geschäftsbesorger zur Auftragserfüllung seinen Betrieb ein, so ist die Abgeltung von im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehenden Betriebskosten Entgelt und nicht Aufwandsentschädigung im Sinn des § 1014 ABGB. Dies gilt auch für den nicht gewerblichen Hausverwalter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119059

Dokumentnummer

JJR_20040323_OGH0002_0050OB00167_03Z0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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