RS OGH 2015/6/30 6Ob581/85 (6Ob582/85), 7Ob651/85, 6Ob682/85, 6Ob701/85, 1Ob502/86, 1Ob532/86, 8Ob53

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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Rechtssatz

Die Frage, ob begründete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für den Betroffenen vorliegen und ob es das Wohl des Betroffenen erfordert, daß ihm das Gericht zur Besorgung sonstiger dringender Angelegenheiten für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter bestellt, ist im Gesetz nicht geregelt (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0079855

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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