RS OGH 2024/1/16 6Ob201/09s; 2Ob178/09d; 4Ob11/10m; 9Ob23/10p; 9ObA133/09p; 1Ob90/10g; 9Ob23/10p; 7O

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Veröffentlicht am 16.01.2024
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Norm

ZPO idF ZVN 2009 §521a Abs1

Rechtssatz

Nach der neuen Rechtslage ist nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach Streitanhängigkeit, sondern auch das Rekursverfahren gegen verfahrensbeendende und verfahrensgestaltende Beschlüsse wie etwa die Unterbrechung (anders bisher 4 Ob 133/02s = EvBl 2002/199) zweiseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125481

Im RIS seit

15.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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