Norm
ZPO idF ZVN 2009 §521a Abs1Rechtssatz
Nach der neuen Rechtslage ist nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach Streitanhängigkeit, sondern auch das Rekursverfahren gegen verfahrensbeendende und verfahrensgestaltende Beschlüsse wie etwa die Unterbrechung (anders bisher 4 Ob 133/02s = EvBl 2002/199) zweiseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125481Im RIS seit
15.11.2009Zuletzt aktualisiert am
28.05.2024