RS OGH 2026/1/7 14Os51/16f; 11Os65/16t; 12Os102/16s; 17Os1/17a; 11Os154/16f; 15Os114/17d; 13Os78/17w

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Veröffentlicht am 07.01.2026
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Rechtssatz

„Solche Taten“ in § 70 Abs 1 Z 3 StGB meint die Verwirklichung jenes Tatbestandes in objektiver und subjektiver Hinsicht, dessen gewerbsmäßige Begehung geprüft wird. Es muss also eine Subsumtion nach den jeweiligen –  nach gedanklicher Eliminierung des Wortes „gewerbsmäßig“ verbleibenden – Tatbestand möglich sein.„Solche Taten“ in Paragraph 70, Absatz eins, Ziffer 3, StGB meint die Verwirklichung jenes Tatbestandes in objektiver und subjektiver Hinsicht, dessen gewerbsmäßige Begehung geprüft wird. Es muss also eine Subsumtion nach den jeweiligen –  nach gedanklicher Eliminierung des Wortes „gewerbsmäßig“ verbleibenden – Tatbestand möglich sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130965

Im RIS seit

27.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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