RS OGH 1966/9/22 2Ob248/66, 6Ob138/67, 6Ob82/68, 6Ob83/69, 1Ob11/71, 4Ob89/71, 5Ob315/71, 3Ob38/72,

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Veröffentlicht am 22.09.1966
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Norm

ZPO §503 Z2 C3b

Rechtssatz

Die Frage, ob die eingeholten Sachverständigengutachten die von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen rechtfertigen, gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung; ebenso jene, ob die eingeholten Sachverständigengutachten erschöpfend sind oder ob noch weitere Fragen an die Sachverständigen zu stellen gewesen wären.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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