RS OGH 2026/1/26 2Ob248/66; 6Ob138/67; 6Ob82/68; 6Ob83/69; 1Ob11/71; 4Ob89/71; 5Ob315/71; 3Ob38/72;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1966
beobachten
merken

Norm

ZPO §503 Z2 C3b
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Die Frage, ob die eingeholten Sachverständigengutachten die von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen rechtfertigen, gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung; ebenso jene, ob die eingeholten Sachverständigengutachten erschöpfend sind oder ob noch weitere Fragen an die Sachverständigen zu stellen gewesen wären.

Anmerkung

Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung („überlanger RS“) nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten