RS OGH 2026/3/12 8Ob109/67; 5Ob141/67; 6Ob101/69; 6Ob83/70; 6Ob108/70; 6Ob277/70; 6Ob270/71; 6Ob9/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1967
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Rechtssatz

Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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