RS OGH 2025/12/18 4Ob589/69; 5Ob226/71; 6Ob160/75; 1Ob657/76; 1Ob599/78; 1Ob745/79; 2Ob516/80; 1Ob80

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Veröffentlicht am 02.12.1969
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Rechtssatz

Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache, auf die sich der Käufer verlassen darf, haftet der Verkäufer auch im Fall eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung (so schon HS 5361).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0018523

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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