RS OGH 1971/3/3 11Os19/71, 13Os4/72, 13Os28/72, 12Os58/72, 9Os13/72, 12Os179/72, 13Os105/72, 9Os84/7

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Veröffentlicht am 03.03.1971
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Norm

StGB §34 Abs1 Z14
StGB §34 Abs1 Z15

Rechtssatz

Die bloße Erklärung, einen verursachten Schaden gutmachen zu wollen, ist noch kein Milderungsgrund.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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