RS OGH 2026/1/20 13Os180/75; 10Os97/17; 10Os25/81; 10Os168/83; 12Os122/86; 11Os158/01; 13Os100/09v;

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Veröffentlicht am 19.02.1976
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Rechtssatz

Bedingter Vorsatz, Wissentlichkeit und Absichtlichkeit sind verschiedene Spielarten (und zugleich Stufen) des Vorsatzes, das ist das - in jeder von ihnen zum Ausdruck kommende - Verwirklichen-Wollen eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0088835

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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