RS OGH 2020/2/18 11Os169/75; 12Os29/76; 9Os5/77; 12Os4/79; 11Os51/80; 11Os62/80; 11Os51/81; 13Os134/

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Veröffentlicht am 25.03.1976
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Rechtssatz

Das "Beitragen" im Sinne des § 12 StGB umfasst auch die psychische Unterstützung ("intellektuelle Beihilfe"), wobei es nicht entscheidend ist, ob und inwieweit dann davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird.Das "Beitragen" im Sinne des Paragraph 12, StGB umfasst auch die psychische Unterstützung ("intellektuelle Beihilfe"), wobei es nicht entscheidend ist, ob und inwieweit dann davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089799

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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