RS OGH 2025/10/21 7Ob642/76; 7Ob578/77; 4Ob519/78; 5Ob754/78 (5Ob755/78); 5Ob708/79; 5Ob709/81; 5Ob6

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Veröffentlicht am 02.09.1976
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Rechtssatz

Der Umfang einer nicht schon im Vertrag bemessenen Wegservitut richtet sich stets nach der Kulturgattung und der Bewirtschaftungsart des herrschenden Grundstückes im Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise Ersitzung der Dienstbarkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016364

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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