RS OGH 2025/4/30 13Os76/76; 9Os130/78; 13Os166/79; 9Os5/79; 9Os82/80; 9Os103/82; 10Os36/83; 9Os70/83

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Veröffentlicht am 09.09.1976
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Rechtssatz

Erst mit Eintritt der Vermögensschädigung ist der Betrug vollendet; die (vom Vorsatz umfasste) Bereicherung muss nicht eingetreten sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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