RS OGH 2022/1/26 7Ob678/76, 7Ob823/76, 2Ob133/78, 5Ob757/78, 4Ob598/79, 7Ob601/80, 2Ob540/80, 7Ob651

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Veröffentlicht am 02.12.1976
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Rechtssatz

Das deklaratorische Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) ist eine bloße Wissenserklärung des Schuldners, mit der dieser keine Rechtsfolgen herbeiführen will, sondern nur bekanntgibt, dass das Recht des Gläubigers seines Wissens nach besteht. Es bildet daher keinen neuen Verpflichtungsgrund, sondern im Rechtsstreit nur ein Beweismittel für das Bestehen der Forderung, das jedoch durch andere Beweise widerlegbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032784

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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