RS OGH 2022/8/24 13Os164/77, 13Os172/77, 13Os121/77, 13Os189/78, 12Os91/79, 11Os16/80, 10Os119/80, 1

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Veröffentlicht am 24.10.1977
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Rechtssatz

"In Kauf nehmen" allein umschreibt nicht (ausreichend) den bedingten Vorsatz, es fehlt dabei eine Aussage darüber, ob der Täter sich mit der Tatbildverwirklichung abgefunden hat oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0088934

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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