RS OGH 2026/3/24 1Ob35/78; 1Ob40/80; 7Ob682/81; 1Ob51/87; 4Ob501/89; 1Ob542/93; 1Ob622/95; 1Ob516/96

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Veröffentlicht am 06.12.1978
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Rechtssatz

Eine Dienstbarkeit kann nur bestehen, wenn sie für das herrschende Grundstück nützlich und bequem ist, und erlischt, wenn sie zwecklos wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011582

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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