RS OGH 2025/10/30 7Ob725/78; 1Ob701/79; 7Ob636/81; 5Ob6/81; 7Ob520/82; 6Ob716/81; 5Ob26/82; 6Ob808/8

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Veröffentlicht am 01.02.1979
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Rechtssatz

Grundsätzlich gehören alle in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Sachen auf den Prozessweg, soferne ein Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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