RS OGH 2023/9/19 8Ob61/79 (8Ob62/79); 8Ob239/79 (8Ob292/79); 8Ob245/79; 2Ob99/80; 8Ob204/82; 2Ob165/

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Veröffentlicht am 25.05.1979
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Rechtssatz

Die Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG ist nicht die gewöhnliche Verkehrssorgfalt, sondern die äußerste, nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt.Die Sorgfalt im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2, EKHG ist nicht die gewöhnliche Verkehrssorgfalt, sondern die äußerste, nach den Umständen des Falles mögliche Sorgfalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0058317

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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