RS OGH 1980/3/4 9Os16/80, 11Os130/80, 9Os192/80, 13Os3/81, 9Os78/81, 11Os66/82, 12Os124/82, 10Os33/8

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Veröffentlicht am 04.03.1980
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Norm

StGB §32
StGB §33
StGB §34

Rechtssatz

Dem Opfer bei Anwendung körperlicher Gewalt zugefügte leichte Verletzungen sind zwar vom Tatbestand der Delikte nach § 142 Abs 1, § 201 - 204 StGB miterfaßt, stellen jedoch einen Erschwerungsumstand dar; das Unterbleiben solcher Verletzungen ist hingegen kein Milderungsgrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090709

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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