Rechtssatz
Von erheblicher Gewalt kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn beachtliche physische Kraft in vehementer Weise eingesetzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094403Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026