Norm
ABGB §864aRechtssatz
Wird sowohl behauptet, dass eine in einem Vertragsformblatt enthaltene Vereinbarung eine Konventionalstrafe für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisses gemäß § 864a ABGB nicht gilt, als auch, dass sie gem. § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist, hat in erster Linie die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB, in zweiter die Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB zu erfolgen.Wird sowohl behauptet, dass eine in einem Vertragsformblatt enthaltene Vereinbarung eine Konventionalstrafe für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisses gemäß Paragraph 864 a, ABGB nicht gilt, als auch, dass sie gem. Paragraph 879, Absatz 3, ABGB nichtig ist, hat in erster Linie die Geltungskontrolle nach Paragraph 864 a, ABGB, in zweiter die Angemessenheitskontrolle nach Paragraph 879, Absatz 3, ABGB zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017