RS OGH 2025/10/22 7Ob64/83; 7Ob34/85; 7Ob4/88; 7Ob33/88; 7Ob11/92; 7Ob1043/93; 7Ob23/94; 1Ob20/94; 7

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1983
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Norm

ABGB §1324
ABS 1995 allg
VersVG §61
VersVG §6 Abs3
Eigenheimversicherung Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung Art2

Rechtssatz

Beim Grad der Fahrlässigkeit ist auf den Einzelfall abzustellen: Als brauchbare Anhaltspunkte, von denen die Beurteilung im Einzelnen abhängen kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanspannung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des Handelnden an seiner Vorgangsweise und schließlich die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden in Betracht. In diesem Sinn ist für das Versicherungsvertragsrecht anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen.

Entscheidungstexte

  • RS0030331">7 Ob 64/83
    Entscheidungstext OGH 17.11.1983 7 Ob 64/83
    Veröff: SZ 56/166 = VersR 1984,48
  • RS0030331">7 Ob 34/85
    Entscheidungstext OGH 07.11.1985 7 Ob 34/85
    Beisatz: Die Außerachtlassung allgemein gültiger Sicherheitsregeln ist grob fahrlässig, wenn die Kenntnis dieser Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss. Auch die besondere Gefahrenträchtigkeit des Handelns fällt ins Gewicht (Hier: funkensprühende Schneidearbeit). (T1)
  • RS0030331">7 Ob 4/88
    Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 4/88
    Auch; Veröff: VersRdSch 1988,329 = VersR 1989,425
  • RS0030331">7 Ob 33/88
    Entscheidungstext OGH 20.10.1988 7 Ob 33/88
    Beisatz: Hier: Unkontrolliertes Heizen einer nur provisorischen, mit schweren Mängeln behafteten Feuerungsanlage in einem offenen Objekt mit guten Zugverhältnissen bei gleichzeitiger Lagerung des Brennstoffes im Nahbereich der Beschickungsöffnung. (T2)
    Veröff: VersRdSch 1989,357
  • RS0030331">7 Ob 11/92
    Entscheidungstext OGH 09.07.1992 7 Ob 11/92
    Beisatz: Im Sinne dieses Verständnisses der groben Fahrlässigkeit werden auch die Gefährlichkeit der Situation (Abstellen eines ungesicherten Fahrzeuges auf unbewachtem Parkplatz durch längere Zeit) und der Wert des Fahrzeuges als Beurteilungskriterien berücksichtigt. (T3)
    Veröff: VersRdSch 1993,105 = VersR 1993,1383
  • RS0030331">7 Ob 1043/93
    Entscheidungstext OGH 02.02.1994 7 Ob 1043/93
    Auch; Beisatz: Nichtinanspruchnahme des bewachten Parkplatzes hinter dem Hotel und die Verwendung eines unbewachten Parkplatzes in Neapel als Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nach § 61 VersVG zur Last zu legen. (T4)
    Veröff: VersRdSch 1994,315
  • RS0030331">7 Ob 23/94
    Entscheidungstext OGH 19.10.1994 7 Ob 23/94
  • RS0030331">1 Ob 20/94
    Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 20/94
    Auch; nur: In diesem Sinn ist anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden. (T5)
    Veröff: SZ 68/189
  • RS0030331">7 Ob 2083/96s
    Entscheidungstext OGH 20.11.1996 7 Ob 2083/96s
    nur: In diesem Sinn ist für das Versicherungsvertragsrecht anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen. (T6)
  • RS0030331">7 Ob 165/02v
    Entscheidungstext OGH 07.08.2002 7 Ob 165/02v
    Auch
  • RS0030331">7 Ob 12/04x
    Entscheidungstext OGH 13.02.2004 7 Ob 12/04x
  • RS0030331">7 Ob 301/06z
    Entscheidungstext OGH 17.01.2007 7 Ob 301/06z
    Auch; Beisatz: Das (regelmäßige!) Entsorgen von Aschenbecherinhalten samt sonstigen Abfällen im Gastronomiebetrieb in einen im Schankbereich stehenden und mit einem Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel ist grob fahrlässig. (T7)
    Beisatz: Hier: § 61 VersVG in Verbindung mit Art 12 Abs 1 ABS 1994. (T8)
  • RS0030331">7 Ob 22/07x
    Entscheidungstext OGH 14.02.2007 7 Ob 22/07x
    Auch; Beisatz: Hier: Unterbrechung der versicherten Rückreise, um mit einem Schmuckkoffer einen Copyshop aufzusuchen (§ 8 AÖTB 2001). (T9)
  • RS0030331">7 Ob 89/07z
    Entscheidungstext OGH 04.07.2007 7 Ob 89/07z
    nur T6; Beisatz: Hier: Die Obliegenheit nach § 17 VF 50112:03, den Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, entsteht nach den Bedingungen erst ab Bekanntwerden des Versicherungsfalles. Eine geringfügige Überschreitung der Meldefrist stellt im Einzelfall keine grobe Fahrlässigkeit dar. (T10)
  • RS0030331">7 Ob 215/07d
    Entscheidungstext OGH 16.11.2007 7 Ob 215/07d
    Auch; Beisatz: Es würde die Pflicht des Versicherungsnehmers, das Haus zu beaufsichtigen, überspannen, wollte man von ihm - ohne jede Anhaltspunkte, dass die Heizung ausfallen könnte - alle zwei Tage eine Kontrolle der Heizung verlangen. (T11)
    Beisatz: Hier: Art 8 ABEV (Wasserschaden nach Frost). (T12)
  • RS0030331">7 Ob 20/08d
    Entscheidungstext OGH 07.02.2008 7 Ob 20/08d
    nur T6; Beisatz: Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten. (T13)
  • RS0030331">7 Ob 207/09f
    Entscheidungstext OGH 28.10.2009 7 Ob 207/09f
  • RS0030331">7 Ob 17/11t
    Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 17/11t
    Beisatz: Hier: Zu § 61 VersVG; Einbruch in einen PKW wegen sichtbar angebrachtem Navigationsgerät. (T14)
  • RS0030331">7 Ob 9/14w
    Entscheidungstext OGH 29.01.2014 7 Ob 9/14w
    Auch; nur: Als brauchbare Anhaltspunkte von denen die Beurteilung im Einzelnen abhängen kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanpassung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des Handelnden an seiner Vorgangsweise und schließlich die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden in Betracht. (T15)
    Beisatz: Hier: Art 6.2 AWB. (T16)
  • RS0030331">2 Ob 143/13p
    Entscheidungstext OGH 13.02.2014 2 Ob 143/13p
    Auch; nur: Beim Grad der Fahrlässigkeit ist auf den Einzelfall abzustellen. (T17)
    Beisatz: Hier: Vorsätzliche Begehung (Misshandlung) unter fahrlässig in Kauf genommenen Folgen (Körperverletzung) (§83 Abs 2 StGB) reicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit iSd § 332 ASVG nicht aus. (T18)
  • RS0030331">7 Ob 93/16a
    Entscheidungstext OGH 25.05.2016 7 Ob 93/16a
  • RS0030331">7 Ob 60/18a
    Entscheidungstext OGH 20.04.2018 7 Ob 60/18a
  • RS0030331">7 Ob 120/18z
    Entscheidungstext OGH 04.07.2018 7 Ob 120/18z
  • RS0030331">7 Ob 93/19f
    Entscheidungstext OGH 18.09.2019 7 Ob 93/19f
    nur T5; Beisatz: Hier: Verwahrung von Schlüsseln in einem Wertschutzschrank in einem in unmittelbarer Nähe daneben stehenden Rollcontainer (AHB 2007). (T19)
  • RS0030331">7 Ob 106/20v
    Entscheidungstext OGH 21.10.2020 7 Ob 106/20v
    Vgl; Beisatz: Hier: Schweißarbeiten an einer Fahrzeugkarosserie. (T20)
  • RS0030331">2 Ob 170/20v
    Entscheidungstext OGH 21.10.2021 2 Ob 170/20v
    nur T15; Beisatz: Anwärmen eines PKW?Motors mittels zwischen Motorhaube und Rahmen eingeklemmten Heizlüfters. (T21)
  • RS0030331">7 Ob 142/22s
    Entscheidungstext OGH 23.11.2022 7 Ob 142/22s
    Beis wie T6; Beisatz: Hier: Abstellen eines KFZ auf einem Abstellplatz mit 3% bis 6% Gefälle, welches in der Folge mangels ordnungsgemäßem Einlegen des ersten Ganges oder Aktivierung der Parkbremse in den angrenzenden Fischteich rollt (AKKB 2016). (T22)
  • RS0030331">7 Ob 179/22g
    Entscheidungstext OGH 23.11.2022 7 Ob 179/22g
    Vgl; Beisatz: Hier: Keine grobe Fahrlässigkeit des VN bei fehlenden Vorhangschlössern an Schubriegeln einer Schaufenstertür nach Reparaturarbeiten durch einen Fachbetrieb. (T23)
  • RS0030331">7 Ob 204/22h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.02.2023 7 Ob 204/22h
    Beisatz wie T6: Hier: mangelnde Veranlassung der Reinigung bzw mangelnde Kontrolle der dem Mieter überbundenen Pflicht über 10 Monate ab Versicherungsvertragsabschluss stellt mangels Verdachtsmomente gegen die Verlässlichkeit des Mieters kein grob fahrlässiges Verhalten dar (T24)
  • RS0030331">7 Ob 127/23m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.09.2023 7 Ob 127/23m
    nur T6
    Beisatz: Hier: Abrollen eines Kfz mit "Hill-Holdsystem" auf abschüssigem Gelände ohne Betätigung der Handbremse oder Einlegen eines Gangs - grobe Fahrlässigkeit bejaht. (T25)
  • RS0030331">7 Ob 170/24m
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 170/24m
  • RS0030331">7 Ob 86/25k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.09.2025 7 Ob 86/25k
    nur T6; nur T15
  • RS0030331">7 Ob 161/25i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 22.10.2025 7 Ob 161/25i
    nur: Beim Grad der Fahrlässigkeit ist auf den Einzelfall abzustellen: Als brauchbare Anhaltspunkte, von denen die Beurteilung im Einzelnen abhängen kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanspannung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des Handelnden an seiner Vorgangsweise und schließlich die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden in Betracht. (T26)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030331

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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