RS OGH 2026/1/28 3Ob507/85; 1Ob14/93; 9Ob35/97f; 1Ob183/98p; 6Ob141/99z; 10Ob303/00g; 2Ob29/01f; 3Ob

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Veröffentlicht am 10.04.1985
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Rechtssatz

Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage.Die Frage, ob Paragraph 267, ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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