RS OGH 2025/10/28 3Ob511/86; 1Ob543/86; 1Ob583/86 (1Ob584/86); 8Ob558/86 (8Ob559/86); 1Ob669/86; 8Ob

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Veröffentlicht am 02.04.1986
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten sind alle Umstände zu berücksichtigen und in ihrer Gesamtheit gegenüberzustellen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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