RS OGH 2026/3/24 6Ob722/84; 6Ob726/87; 7Ob637/90; 2Ob31/92; 2Ob559/95; 3Ob2267/96w; 5Ob22/97i; 1Ob20

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Veröffentlicht am 24.04.1986
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Rechtssatz

Es kommt in erster Linie auf die im Ursprungsland durch die herrschende Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080958

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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