RS OGH 2025/10/15 10Os11/87; 15Os148/87; 15Os40/88; 12Os147/94; 12Os135/94; 13Os130/95; 15Os159/98;

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Rechtssatz

Bei den erfolgsqualifizierten Delikten sind die objektive wie die subjektive Sorgfaltswidrigkeit in der Regel schon durch die Erfüllung des Grundtatbestandes indiziert, es sei denn im Falle atypischer Ungefährlichkeit der Begehungsweise des Grunddelikts in bezug auf die qualifizierte Tatfolge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089151

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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