Norm
ZPO §503 E4c20Rechtssatz
Ob ein angelernter Beruf vorliegt ist eine Rechtsfrage. Grundlage für die Lösung dieser Frage bilden Feststellungen einerseits über die Anforderungen, die an einen gelernten Arbeiter in diesem Beruf üblicherweise gestellt werden und andererseits über die über Kenntnisse und Fähigkeiten, über die der Versicherte im einzelnen Fall verfügte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084563Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2023