RS OGH 1987/12/15 10ObS131/87, 10ObS137/88, 10ObS41/88, 10ObS245/88, 10ObS184/88, 10ObS324/88, 10ObS

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Norm

ASVG §255 Abs2

Rechtssatz

Ein angelernter Beruf muß keinem gesetzlich geregelten Lehrberuf entsprechen. Auch ohne Vergleich mit einem konkreten erlernten Beruf müssen die qualifizierten, in der Praxis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an Qualität und Umfang nur jenen in einem Lehrberuf gleichzuhalten sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084602

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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