Rechtssatz
Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
prima facie-BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040274Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2026