RS OGH 1988/4/12 4Ob7/88, 8Ob518/90, 10ObS56/90, 4Ob105/90, 4Ob538/91 (4Ob539/91), 8Ob615/92, 1Ob5/9

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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Norm

ZPO §272 D

Rechtssatz

Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

prima facie-Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040274

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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