RS OGH 2025/12/16 8N10/88; 8N14/88; 8N11/88; 10N504/88; 8N16/88; 13Os127/88; 14Os130/88 (14Os131/88)

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Veröffentlicht am 21.04.1988
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Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof schließt sich der in Lehre und Judikatur in der BRD bei vergleichbarer gesetzlicher Regelung vertretenen Ansicht an, dass rechtsmissbräuchlich unzulässig ständig wiederholte Ablehnungsanträge nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung werden müssen; es ist aber ein Aktenvermerk über die Unterlassung ratsam.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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