Norm
JN §31aRechtssatz
Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden.Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des Paragraph 31 a, JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046135Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.09.2019