RS OGH 2025/10/15 9ObA143/88; 7Ob547/90; 8Ob630/92; 6Ob1573/95; 2Ob104/97a; 7Ob192/01p; 3Ob55/03i; 7

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Veröffentlicht am 13.07.1988
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Rechtssatz

Schenkungsabsicht ist für die Schenkung begriffswesentlich. Sie besteht in der Absicht einer unentgeltlichen, das heißt auf keine Gegenleistung bezogenen und freiwilligen (freigiebigen) und damit auch nicht durch sittliche Pflicht verlangten Leistung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018833

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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