RS OGH 2023/7/24 10ObS143/90; 10ObS275/90; 10ObS219/91; 10ObS352/91; 10ObS280/91; 10ObS16/92; 10ObS7

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Rechtssatz

Sind die Anforderungen in den Verweisungsberufen offenkundig - und dies muss aufgrund der besonderen Zusammensetzung der Sozialgerichte bei weitverbreiteten Tätigkeiten, deren Anforderungen allgemein bekannt sind, angenommen werden - dann bedarf es der Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsberufen nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0040179

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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