RS OGH 1990/6/13 3Ob547/90, 3Ob579/90, 6Ob570/90, 8Ob504/91, 1Ob521/91, 3Ob523/91, 2Ob534/91, 5Ob511

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Veröffentlicht am 13.06.1990
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Norm

ABGB §140 Abs3 Ca

Rechtssatz

Selbsterhaltungsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit zur eigenen angemessenen Bedarfsdeckung auch außerhalb des elterlichen Haushaltes. Solange das Kind noch die elterliche Wohnungsgewährung oder Betreuung benötigt, ist es noch nicht selbsterhaltungsfähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047554

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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