RS OGH 2026/1/27 9Ob299/97d; 9Ob57/98t; 6Ob245/03b; 7Ob184/04s; 10Ob77/05d; 6Ob44/06y; 10Ob48/06s; 3

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Veröffentlicht am 10.09.1997
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Rechtssatz

Die Bekämpfung der Tatsachenfeststellungen mit Revisionsrekurs ist nicht möglich.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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