Prüfungsordnung AHS (PO) Fundstelle

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 07.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2023
  3. § 0 gültig von 29.09.2021 bis 06.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 411/2021
  4. § 0 gültig von 12.05.2016 bis 28.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 107/2016
  5. § 0 gültig von 01.09.2012 bis 11.05.2016

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.Paragraph eins,

Geltungsbereich

§ 2.Paragraph 2,

Formen und Umfang der Reifeprüfung

§ 3.Paragraph 3,

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Vorprüfung

§ 4.Paragraph 4,

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.Paragraph 5,

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.Paragraph 6,

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Vorwissenschaftliche Arbeit

§ 7.Paragraph 7,

Prüfungsgebiet

§ 8.Paragraph 8,

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 9.Paragraph 9,

Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 10.Paragraph 10,

Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 11.Paragraph 11,

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.Paragraph 12,

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.Paragraph 13,

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.Paragraph 14,

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.Paragraph 15,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)

§ 16.Paragraph 16,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“

§ 17.Paragraph 17,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“

§ 18.Paragraph 18,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“

§ 19.Paragraph 19,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“

§ 20.Paragraph 20,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“

§ 21.Paragraph 21,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“

§ 22.Paragraph 22,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“

§ 23.Paragraph 23,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“

§ 24.Paragraph 24,

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“

§ 25.Paragraph 25,

Durchführung der Klausurprüfung

§ 26.Paragraph 26,

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 27.Paragraph 27,

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 28.Paragraph 28,

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 29.Paragraph 29,

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 30.Paragraph 30,

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt
Sonderbestimmungen

§ 31.Paragraph 31,

Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen

§ 32.Paragraph 32,

Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart

§ 33.Paragraph 33,

Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 34.Paragraph 34,

Übergangsbestimmungen

§ 35.Paragraph 35,

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In Kraft seit 07.12.2023 bis 31.12.9999
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